Wiederbeschaffungswert einfach erklärt
Restbid Redaktion · Stand 16.09.2026
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um bei einem seriösen Händler ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen, also gleiches Modell, vergleichbares Alter, Laufleistung und Zustand. Nach einem Unfall ist er die zentrale Größe: Bei einem Totalschaden richtet sich die Entschädigung der Versicherung nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Dieser Ratgeber erklärt Definition, Berechnung und die Abgrenzung zu Zeitwert und Restwert, mit Rechner zur schnellen Orientierung.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert (oft WBW abgekürzt) beziffert die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Tag des Schadens, üblicherweise inklusive der Spanne, die ein seriöser Gebrauchtwagenhändler verlangt. Er bildet also den realen Marktpreis ab, den Sie für den Wiederkauf tatsächlich aufbringen müssten, nicht den Preis, den Sie beim Privatverkauf erzielen würden. Genau deshalb ist der Wiederbeschaffungswert in der Regel höher als der reine Verkaufs- oder Zeitwert.
Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert und Neuwert
Diese vier Werte werden häufig verwechselt, bezeichnen aber Verschiedenes:
| Wert | Was er bedeutet |
|---|---|
| Neuwert | Listenpreis eines fabrikneuen Fahrzeugs derselben Ausführung. |
| Zeitwert | Aktueller Wert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, eher der Verkaufswert. |
| Wiederbeschaffungswert | Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beim Händler, meist inkl. Händleraufschlag, daher etwas über dem Zeitwert. |
| Restwert | Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand, also der Betrag, den es nach dem Schaden noch erzielt. |
Merksatz zur Beziehung von Wiederbeschaffungswert und Restwert: Bei einem Totalschaden gilt Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Entschädigung. Wie der Restwert zustande kommt, erklärt der Ratgeber Was ist eine Restwertbörse?
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Es gibt keine starre Formel. Der Wiederbeschaffungswert wird vom Kfz-Sachverständigen marktorientiert ermittelt: Er vergleicht aktuelle Angebote gleichwertiger Fahrzeuge auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt und berücksichtigt Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und Vorschäden. Als grobe Orientierung dient der Wertverlust ausgehend vom Neupreis: Im ersten Jahr verliert ein Pkw oft rund 20 bis 25 Prozent, danach jährlich etwa 10 bis 12 Prozent, zusätzlich beeinflusst durch die Laufleistung.
Der folgende Rechner schätzt den Wiederbeschaffungswert auf dieser Basis. Er liefert eine erste Hausnummer, ersetzt aber keine Bewertung durch den Sachverständigen.
Wiederbeschaffungswert-Rechner
Beispiel
Ein Pkw mit Listenneupreis 35.000 Euro, sechs Jahre alt und 90.000 Kilometer gelaufen: Über den typischen Wertverlust ergibt sich ein Wiederbeschaffungswert in der Größenordnung von rund 14.000 bis 16.500 Euro (so auch die Schätzung im Rechner oben). Wird das Fahrzeug bei einem Unfall zum wirtschaftlichen Totalschaden und liegt der belegte Restwert bei 4.500 Euro, zahlt die Versicherung die Differenz aus: Wiederbeschaffungswert 15.000 Euro minus Restwert 4.500 Euro ergibt 10.500 Euro Entschädigung. Das beschädigte Fahrzeug verkaufen Sie zusätzlich zum Restwert.
Wiederbeschaffungswert beim Totalschaden
Nach einem Unfall entscheidet der Vergleich von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert über die Abrechnung. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und es wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Wann genau das gilt, was die 130-Prozent-Regel bedeutet und wie sich die Auszahlung berechnet, zeigt der Ratgeber Wirtschaftlicher Totalschaden und die 130-Prozent-Regel mit eigenem Totalschaden-Rechner.
Damit die Entschädigung stimmt, muss neben dem Wiederbeschaffungswert auch der Restwert belastbar sein. Ein per verdecktem Gebotsverfahren belegter Restwert ist für die Versicherung nachvollziehbar und lässt sich nicht so leicht anzweifeln wie eine bloße Schätzung. Objekte stellen Sachverständige und Halter dafür in die Restwertbörse für Fahrzeuge ein.
Wer ermittelt den Wiederbeschaffungswert?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein Schadengutachten, und der Kfz-Sachverständige ermittelt darin sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert. Beide Werte trägt er im Gutachten aus, das die Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung bildet. Bei einem Bagatellschaden genügt oft ein Kostenvoranschlag, ab höheren Schadenhöhen ist das Gutachten der sichere Weg zur korrekten Entschädigung.
Häufige Fragen
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bei einem seriösen Händler zahlen müssten, meist inklusive Händleraufschlag. Er liegt daher üblicherweise über dem reinen Zeit- oder Verkaufswert.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Marktorientiert durch den Kfz-Sachverständigen anhand aktueller Angebote gleichwertiger Fahrzeuge, unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand. Als Faustregel dient der Wertverlust vom Neupreis: rund 20 bis 25 Prozent im ersten Jahr, danach etwa 10 bis 12 Prozent pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?
Der Zeitwert ist eher der aktuelle Verkaufswert, der Wiederbeschaffungswert der Kaufpreis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beim Händler. Wegen des Händleraufschlags liegt der Wiederbeschaffungswert in der Regel etwas höher.
Was zahlt die Versicherung beim Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (Wiederbeschaffungsaufwand). Das beschädigte Fahrzeug können Sie zusätzlich zum Restwert verkaufen.
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